Was bringt das neue Digitale-Versorgung-Gesetz?
SPONSORED POST Endlich wird die Gesundheitsbranche digitaler! Aber was bedeutet das neue Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) für Patienten, Kassen, Ärzte und nicht zuletzt Startups? Darüber diskutieren Experten am 22. Oktober im Berliner betahaus. Über uns bekommt ihr garantieren Zugang zu dieser Veranstaltung!
Raus aus der Versorgungssteinzeit!
Kaum eine Branche hofft auf signifikante Fortschritte durch die Digitalisierung so sehr wie das Gesundheitswesen. Benötigt ein Patient ein Medikament oder gar eine Krankschreibung, ist das stets mit lästigem Aufwand verbunden: Er muss per Telefon einen Arzttermin vereinbaren, das ausgedruckte Rezept in der Apotheke abgeben und seine Krankschreibung postalisch an die Krankenkasse senden. In der Zwischenzeit bestellt die Apotheke im schlimmsten Falle die Medikamente per Fax beim Pharma-Großhandel, der sie dann liefert. Das ist alles nicht mehr zeitgemäß und unnötig kompliziert.
Einen Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Digitalisierung stellt das Digitale-Versorgung-Gesetz dar, kurz DVG. Von Gesundheitsminister Jens Spahn konzipiert, wurde es am 27. September in der ersten Lesung im Bundestag beraten. Doch was bedeutet der Gesetzesentwurf für Hersteller, Krankenkassen, Ärzte und Patienten? Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Das Ziel des DVG
Das Ziel des Digitale-Versorgung-Gesetzes ist schnell definiert: Die Versorgung der Patienten soll durch die Digitalisierung besser werden. Im Detail beinhaltet das DVG in verschiedene Schritte, die digitale Angebote in den Fokus stellen und den Ausbau der Telemedizin fördern sollen. Außerdem werden die Sanktionen gegen Ärzte angezogen, die sich den Neuerungen entziehen. Die wohl größte und vor allem für viele Medizin-Startups interessanteste Änderung: Patienten sollen einen Anspruch auf ausgewählte Gesundheitsapps haben, die ihnen von ihrem Arzt verschrieben werden.
Von Politik, Krankenkassen und Herstellern gibt es positive Rückmeldungen, aber es erhebt sich auch Widerstand gegen das Gesetz. Den einen ist es nicht digital genug, die anderen bangen um die Sicherheit der Nutzerdaten und bezweifeln die Sinnhaftigkeit der Apps.
Auswirkungen für Anbieter
Die Anbieter von Gesundheitsapps hatten es in den letzten Jahren nicht leicht. Der E-Health-Markt ist nicht nur hart umkämpft, sondern steckt auch voller rechtlicher Hürden. Bis eine App als sogenanntes Medizinprodukt eingestuft und durch die Krankenkassen erstattet wird, gilt es einige Hindernisse zu überwinden.
Durch das DVG wird der Markt etwas gelockert. Bestimmte Gesundheitsapps sollen zukünftig vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, auf ihre Sicherheit, Funktion, Qualität, den Datenschutz und die Datensicherheit geprüft werden. Außerdem müssen die Hersteller einen Nachweis erbringen, dass sich eine App positiv auf die Gesundheitsversorgung auswirkt. Dann können Ärzte ihre Anwendung verschreiben und zuständigen gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Eine besondere Erleichterung ist das Fast-Track-Verfahren, durch das eine App ein Jahr lang befristet erstattet werden kann, wenn noch kein Nachweis über den Nutzen vorhanden ist. Anbieter können in der Zwischenzeit entsprechende Belege erbringen, um eine dauerhafte Erstattung zu erhalten.
Viele Anbieter bemängeln allerdings die aus ihrer Sicht zu strengen Vorgaben bei der Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen. Apps, die beispielsweise für die Behandlung komplexerer Krankheitsbilder bestimmt sind oder die ein „klassisches“ Medizinprodukt in ihrer Funktion ergänzen, können im Rahmen der vorgesehenen Regelungen nicht erstattet werden.
Auswirkungen für Krankenkassen
Auch den gesetzlichen Krankenkassen bietet das DVG eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, insbesondere die Förderung digitaler Innovationen durch die Kassen selbst. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer finanziellen Beteiligung (Wagniskapital) oder durch die Entwicklung neuer Lösungen für die Datenauswertung geschehen.
Kritik besteht an dem bisher vorgesehenen Prüfungsverfahren für die Apps. Viele Vertreter der Kassen fordern ein zweistufiges Prüfverfahren, in dem das BfArm den Datenschutz und die Sicherheit der App im ersten Schritt prüft. Anschließend solle den Nutzen der App der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als zuständiges Gremium für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden prüfen. Neben schwammigen Prüfverfahren löst bei den Krankenkassen auch ein befürchteter starker Kostenanstieg durch die Apps Bedenken aus.
Auswirkungen für Ärzte
Für Ärzte ändert sich durch das Gesetz wesentlich mehr als nur Möglichkeit Apps wie Medikamente zu verschreiben. Sie können nun uch auf ihren Webseiten für digitale Patientengespräche werben und diese auch ohne einen persönlichen Erstkontakt durchführen. Damit werden auch digitale Rezepte oder Krankschreibungen an Bedeutung gewinnen. Erstmals soll zudem die Vergütung für das Versenden eines elektronischen Arztbriefes höher ausfallen als beim Versand per Fax. Ärzten, die sich der Telematikinfrastruktur (TI) verweigern, droht ab dem 1. März 2020 ein Honorarabzug von 2,5 Prozent.
Was bringt das DVG wirklich? Diskutiert mit!
Viele sprechen über das neue Gesetz des Gesundheitsministers. Manche loben es, manche erkennen darin mangelnden Willen, die Digitalisierung des Gesundheitssektors wirklich voranzubringen. So sollten Services wie die digitale Patientenakte eigentlich längst in allen Praxen vertreten sein. Was steckt also hinter dem Gesetz? Was bringt es der Wirtschaft, den Kassen, den Ärzten und am Ende dem Patienten?
Diese Fragen diskutieren Experten auf dem Event von B. Braun am 22. Oktober in Berlin. Unter dem Motto „DVG – Großer Wurf oder nur ein erster Schritt” kommen hier Elvan Korkmaz MdB, e-Health-Expertin der SPD im Bundestags-Ausschuss für Digitale Agenda, Farina Schurzfeld, Co-Gründerin der Therapieapp Selfapy, der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Volker Amelung, Nico Schwartze, der Leiter der Stabsstelle Digitales Innovationsmanagement der AOK Nordost und Thom Rasche, Partner EARLYBIRD Venture Capital zusammen. Einen ganzen Abend diskutieren sie und weitere kompetente Gäste über das neue Gesetz. Klingt spannend? Dann bewerbt euch noch heute und seid garantiert dabei, wenn ihr bei „Firma“ zusätzlich „Hamburg Startups“ einträgt. Hier gehts zur Anmeldung!
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