Lohnkosten sparen leicht gemacht: So funktioniert’s!
SPONSORED POST: Endlich auf Erfolgskurs: Das Geschäft läuft, die Absatzzahlen steigen und das Produkt gewinnt an Bekanntheit. Doch damit gibt es auch andere Veränderungen im Unternehmen: Nicht nur die Lohnkosten steigen, sondern es müssen auch Mitarbeiter gehalten oder sogar angeworben werden. Wie wäre es, wenn sich diese beiden Faktoren positiv beeinflussen ließen? Die Lösung hört sich komplizierter an als sie ist: Nettolohnoptimierung!
Ulrich Britting, Geschäftsführer, und Thomas Breitling, Bilanzbuchhalter, von der Wirtschaftsprüfung BEST AUDIT erklären, wie Arbeitgeber ihre Lohnkosten senken können und welche Vorteile Arbeitnehmer davon haben – eine Win-win Situation!
Mit dem Fahrrad zur Arbeit
Den Stau am Morgen vermeiden und entspannt im Büro ankommen – das ist möglich, wenn man das Fahrrad dem Auto oder der vollen S-Bahn vorziehen kann. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eingesetzt wird dabei die sogenannte „1% Methode“. 1% der, auf volle 100 € abgerundeten, unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers werden, einschließlich Umsatzsteuer, angesetzt. Zeitlich gilt hier die Inbetriebnahme des Dienstfahrrads. Anders als beim Firmenwagen umfasst die 1% Methode für das Fahrrad auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Ein zusätzlicher geldwerter Vorteil muss hier also nicht erfasst werden.
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für E-Bikes, die einer straßenverkehrsrechtlichen Zulassung bedürfen.
Essensgutscheine
Auswärts essen in der Mittagspause – das kann für die Mitarbeiter mit der Zeit ganz schön teuer werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das Essen mit 3,10 Euro zu bezuschussen. Bei einer gleichzeitigen Zuzahlung von 3,17 Euro durch den Arbeitnehmer entsteht kein geldwerter Vorteil. Der Gesamtbetrag von 6,27 Euro kann den Mitarbeitern dann beispielsweise als Essensgutschein zur Verfügung gestellt werden.
Schon wieder der Tank leer?
Regelmäßig steigen die Benzinpreise. Da überlegt man sich zweimal, ob es sich wirklich lohnt, mit dem Auto zum Supermarkt um die Ecke zu fahren. Auch hier kann das Unternehmen unterstützen: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu einer Höhe von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Dabei ist es wichtig, dass es sich nicht um Barlohn handelt. Sachgeschenke wie Tankgutscheine oder Büchergutscheine sind eine beliebte Variante.
Über BEST AUDIT
BEST AUDIT ist eine moderne und international agierende Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir vereinen in unserer Version von Dienstleistungen eine aufgeschlossene, dynamische Beratung mit flexiblen Strukturen und flachen Hierarchien. Der persönliche Kontakt und eine schnelle Antwortgeschwindigkeit sind dabei für uns wichtige Versprechen an unsere Mandanten. Unser Team bietet Startups weitreichende Erfahrungen und Kontakte in der Szene und ermöglicht eine unkomplizierte nationale und internationale Beratung für die unterschiedlichsten Unternehmen. Noch mehr über BEST AUDIT erfahrt ihr hier.
Fotos im Text: pixabay.com
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