Hamburger Startups kritisieren in offenem Brief verschlechterte Förderbedingungen
Die Entscheidung kam völlig unerwartet und praktisch über Nacht: Zum 1. März hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die die Bedingungen für das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital geändert. Und zwar zum Nachteil von Startups und Business Angels. Zahlreiche Betroffene machen nun in einem offenen Brief ihrem Unmut Luft.
Die meisten Startup-Gründerinnen und -Gründer sowie Business Angels haben es vermutlich aus dem Newsletter des Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) erfahren. Dort war am 1. März über die geänderten Konditionen für das Förderprogramm INVEST- Zuschuss für Wagniskapital folgendes zu lesen:
- 25.000 Euro Mindestinvestitionssumme: Um den INVEST Zuschuss beantragen zu können, muss der Angel Investor dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 25.000 Euro betragen. Bisher wurden Beteiligungen ab 10.000 Euro bezuschusst.
- Ab sofort sind (wieder) ausschließlich Erstinvestitionen förderfähig: Die Ausweitung von INVEST auf Folgefinanzierungen war durch den Relaunch der Förderrichtlinie zu Beginn des Jahres 2017 vorgenommen worden.
- 10 % Erwerbszuschusses bei Wandeldarlehen: Damit halbiert sich der Zuschuss bei der Vergabe eines Wandeldarlehens. Bei Investitionen in Form einer offenen, direkten Beteiligung mit einer geforderten Mindesthaltedauer von drei Jahren beträgt der Erwerbszuschuss weiterhin 20%.
Zu großer Erfolg sorgte für verschlechterte Förderbedingungen
Auch die Begründung für diese überraschende Maßnahme war dort nachzulesen. Vom BMWK heißt es: „Das Programm ist zurzeit bis zum 31.12.2022 terminiert. Weil es von den Business Angels sehr gut angenommen wurde, steht zu befürchten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von insgesamt ca. 45 Mio. Euro für weitere Anträge unter den bisherigen Bewilligungsbedingungen nicht ausreichen würden, zumal die Antragszahlen weiter zunehmen. Die Förderrichtlinie musste daher an die Haushaltsnotwendigkeiten angepasst werden.“
Besonders problematisch ist der Wegfall der Förderung von Anschlussfinanzierungen. Bisher galt grundsätzlich diese Regelung: „Der private Investor erhält bei einer Direktinvestition 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.“ Dieser Zuschuss wird ab sofort nur noch bei der Erstfinanzierung gewährt, die in der Regel noch relativ niedrig ausfällt. Für weitere Runden mit höheren Beträgen fällt dieser Anreiz weg, was es Startups schwerer macht, Bestandsinvestoren von einer weiteren Finanzierung zu überzeugen.
Ein offener Brief als Reaktion aus Hamburg
Diese Verschlechterungen und die Kurzfristigkeit ihrer Verkündung, die eine vorausplanende Reaktion unmöglich machte, hat zur Veröffentlichung eines offenen Briefes an die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner geführt. Initiiert hat den Brief das Hamburger Sportsponsoring-Startup Sponsoo. Inzwischen haben zahlreiche weitere Gründerinnen und Gründer von Startups sowie eine Reihe von Business Angels unterschrieben. Eine Kernaussage lautet:
Wir fordern, dass umgehend der vorherige Status des INVEST-Förderprogramms wiederhergestellt wird. Dazu ist das Programm mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Ferner würden wir uns wünschen, dass auch Förderanträge von Investoren, die zu den aktuell schlechteren Bedingungen gestellt wurden, die ursprünglichen – und dann wiederhergestellten – Förderbedingungen erhalten. Ansonsten würden ausgerechnet die Investoren, die trotz einer Verschlechterung der Bedingungen ihre Zusagen gegenüber ihren Startups einhalten, unfair und willkürlich benachteiligt werden.
Wer sich diesen Forderungen anschließen und den offenen Brief ebenfalls unterzeichnen möchte, kann das hier tun.
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