Die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm HCS InnoStartup
Das vergangene Woche angelaufene neue Förderprogramm HCS InnoStartup für von der Corona-Krise betroffene Startups gibt neue Hoffnung, wirft aber auch einige Fragen auf. Deshalb haben wir eine Videosprechstunde mit Heiko Milde, dem Geschäftsführer der IFB Innovationsstarter GmbH, organisiert, bei der Gründer ihre Situation schilderten. Die wichtigsten dabei angesprochenen Themen fassen wir hier zusammen.
Eine Zusammenfassung aller Kriterien und Konditionen des Förderprogramms könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen. Eine der Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an dem neuen Programm ist eine bereits erfolgte Förderung durch die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS). Dort heißt es: „Die Zuschüsse werden zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass gewährt, der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist.“
Wie ist der Liquiditätsengpass bei der HCS definiert?
Diese Frage wird in den FAQs auf Seite 2 beantwortet: „Die Höhe Ihres bestehenden oder voraussichtlichen Liquiditätsengpasses ermitteln Sie auf Basis einer von Ihnen erstellten Prognose über drei Monate ab Zeitpunkt der Antragstellung. Hierbei dürfen Sie unterstellen, dass die Corona-Krise und die coronabedingten Einschränkungen sich in diesem Zeitraum nicht verbessern und sich entsprechende Auswirkungen auf Ihre Auftragslage, Umsätze und damit Einnahmen ergeben. Der Liquiditätsengpass muss nicht bereits zum Antragszeitpunkt eingetreten sein. Es ist ausreichend, wenn Sie auf Basis Ihrer Prognose zur Einschätzung gelangen, dass es in drei Monaten eng wird bzw. werden könnte.“
Antragssteller können mit einer großzügigen Beurteilung der Einschätzung der Liquiditätsprobleme rechnen und durchaus ein kritisches Szenario formulieren. Das kann zum Beispiel eine von einem Investor angekündigte Finanzierungstranche sein, die an bestimmte Umsatzbedingungen geknüpft ist. Besteht die Gefahr, dass dieses Umsatzziel nicht erreicht wird, handelt es sich um einen solchen kritischen Fall.
Was passiert mit Startups, die ihren Liquiditätsengpass erst im Herbst erwarten?
Bei einigen Startups, die an unserer Fragerunde teilnahmen, bestehen noch keine akuten Liquiditätsprobleme. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einige haben in der Vergangenheit erfolgreich gewirtschaftet und sich einen Puffer geschaffen, der sie gut durch die nächsten Monate bringt. Andere haben kürzlich eine Finanzspritze von einem Investor erhalten, von der sie noch zehren können. Wieder andere profitieren von noch laufenden Aufträgen und den daraus resultierenden Einnahmen.
In den meisten Fällen ist aber absehbar, dass sich die die Situation im Herbst zuspitzen wird, da schon jetzt keine oder unzureichende Aufträge eingehen oder sich in den kommenden Monaten die Auftragslage signifikant verschlechtern wird. Daraus resultierte die Bitte, dieses Problem bei der eventuellen Festlegung weiterer Maßnahmen zu berücksichtigen und den Zeitrahmen für den Liquiditätsengpass weiter zu fassen. Bisher ist der letztmögliche Stichtag für den Antrag auf HCS der 31. Mai und der Zeitraum beschränkt so bis auf höchstens August.
Ist das Volumen von HCS InnoStartup begrenzt?
Ach beim neuen Programm HCS InnoStartup gilt als letzter Termin für die Beantragung der 31. Mai 2020. Vergangenen Freitag waren rund 30 Anträge eingegangen. Heiko Milde versicherte, dass genügend Geld vorhanden sie und bei Bedarf auch aufgestockt werden könnte. Bei der Bereitstellung finanzieller Mittel sei die Politik momentan recht großzügig. Finanzminister Olaf Scholz hat bekanntlich schon vor einigen Wochen die Bazooka ausgepackt. Ähnliches gilt für Hamburg.
Wie innovativ muss mein Startup sein?
Das „Geschäftsmodell basiert auf einer vom Unternehmen getätigten innovativen Eigenentwicklung“ – so lautet eines der Kriterien für das neue Sofortprogramm. Auch hier herrscht Großzügigkeit bei der Beurteilung des Innovationsgrads. Niemand muss eine künstliche Intelligenz von Grund auf neu programmiert haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Es genügen nachweislich innovative Elemente bei der eingesetzten Software oder der angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Ausgeschlossen sind beispielsweise ein Friseursalon oder eine Anwaltskanzlei, die ein neues Computerprogramm einsetzen, zu dem sie aber selbst nichts beigetragen haben.
Wie sind „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert?
„Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten befanden gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO1.“ Dieser Passus sorgt für Diskussionsbedarf. Klar ist auf jeden Fall, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, das Gegenstand eines Insolvenzverfahren ist. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Kapitalgesellschaften, bei denen mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist. Bei Personengesellschaften ist der Verlust von mehr als der Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ein Kriterium. Das gilt allerdings in beiden Fällen nicht für kleine und mittlere Unternehmen, die noch keine drei Jahre alt sind. Wer ganz sicher gehen will, ob sein Startup betroffen ist oder nicht, sollte unbedingt einen Anwalt für Beihilferecht konsultieren.
Was passiert mit Startups, die bisher gebootstrapped haben?
Eine weitere Bedingung für die neue Soforthilfe ist eine bis zum 15. April 2020 erfolgte externe Finanzierung des Startups. Die Mindesthöhe liegt bei 10.000 Euro. Erlaubt ist zum einen Beteiligungskapital in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen, die eine Wandlung in eine offene Beteiligung explizit vorsehen. Zum anderen eine staatliche Förderung zum Beispiel durch EXIST, InnoFounder, InnoRampUp, Innovationsstarter Fonds Hamburg und High-Tech Gründerfonds.
Ein Grund für diese Einschränkung ist der Wunsch, den Bewilligungsprozess möglichst schnell gestalten zu können. Eine durch wen auch immer erfolgte Finanzierung ist dabei ein gewisses Qualitätsmerkmal; offensichtlich hat jemand das Geschäftsmodell oder das Produkt eines Startups für erfolgsversprechend gehalten. Den Nachteil haben zurzeit noch Startups, die bisher komplett unabhängig bleiben wollten, aber trotzdem ein solides Geschäft aufbauen konnten, das jetzt gefährdet ist. Auch hier besteht zumindest die Chance, dass sie bei einer eventuellen Erweiterung oder Ergänzung des Soforthilfeprogramms berücksichtigt werden.
Unsere erste Videosprechstunde zu HCS InnoStartup mit Heiko Milde war ein voller Erfolg, alle Beteiligten konnten daraus eine Menge mitnehmen. Trotzdem blieben noch Fragen offen, und da sich die Situation jederzeit ändern kann, ziehen wir eine weitere Runde in Betracht. Teilt uns gerne mit, was dabei unbedingt besprochen werden sollte!