Das müsst ihr über den Corona Recovery Fonds wissen
Mit dem Corona Recovery Fonds (CRF) bietet die IFB Innovationsstarter GmbH ein weiteres Investitionsprogramm, das Hamburger Startups hilft, durch die aktuelle Krise bedingte finanzielle Engpässe zu meistern. Bis zu 500.000 Euro Förderung sind über den CRF möglich. Dafür ist aber die Erfüllung einer Reihe von Kriterien erforderlich. In einer von unserem Hamburg Startups Club veranstalteten Gesprächsrunde hat Geschäftsführer Heiko Milde Fragen von Gründern dazu beantwortet. Die wichtigsten Punkte fassen wir hier zusammen.
Eines gleich vorweg: Der hier erörterte Corona Recovery Fonds wird betreut von der IFB Innovationsstarter GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, kurz IFB Hamburg. Er eignet sich nur für Startups, die eine Exit-Orientierung nachweisen können. Als entscheidendes Kriterium hierfür gilt ein privater Co-Investor, der mindestens 25.000 Euro einbringt. Startups, die komplett eigenfinanziert und nicht auf einen Exit ausgerichtet sind, können stattdessen Beteiligungskapital in Höhe von bis zu 250.000 Euro bei der BTG Hamburg beantragen.
Was sind die Fördervoraussetzungen für den Corona Recovery Fonds?
Neben der Exit-Orientierung gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind technologisch innovative Startups und junge, innovative Unternehmen mit nicht-technologischen Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen.
- Gefördert werden Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.
- Das Unternehmen hat sich vor der Krise aussichtsreich entwickelt und auch jetzt grundsätzlich eine gute Perspektive.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder seine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg.
- Der Jahresumsatz beträgt maximal 75 Millionen Euro.
- Die Mitarbeiterzahl liegt bei höchstens 50.
- Die Gründung fand nach dem 1. März 2010 statt.
- Das Unternehmen befindet sich nicht im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens. Ausgenommen sind Investmentvehikel, die regelmäßig jeweils zu 100 % im Besitz eines mittelbaren Anteilseigners/Gründers sind.
Zu welchen Konditionen erfolgt die Förderung?
Die vom Corona Recovery Fonds zu vergebende Höchstsumme beträgt 500.000 Euro. Ein privater Co-Investor muss, wie eingangs erwähnt, mindestens 25.000 Euro beitragen. Das Investment des Fonds ist abhängig von der Art des Co-Investments. Bei internen Geldgebern (Bestandsinvestoren oder Gesellschaftern) investiert der CRF maximal das Doppelte des Co-Investments. Bei externen Investoren ist es maximal das Dreifache. Die Antragsteller müssen den Rahmen nicht voll ausschöpfen. Gültige Co-Investments sind auch solche, die bereits abgeschlossen wurden, aber nicht vor dem 1. März 2020.
Warum läuft die Finanzierung über eine stille Beteiligung?
Das Ziel des Corona Recovery Fonds ist es, möglichst schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten. Bei einer offenen Beteiligung würde er Anteile an einem Unternehmen erwerben und stärker ins Geschehen eingreifen können. Eine entsprechende Vereinbarung würde aber eine intensivere Vorbereitung und komplexere vertragliche Ausgestaltung bedeuten. Bei der stillen Beteiligung wird der Fonds nicht Gesellschafter. Das verringert den bürokratischen Aufwand, die Anträge können schneller bearbeitet werden. Erfolgreiche Antragssteller werden übrigens grundsätzlich die gleichen Vertragskonditionen erhalten.
Was geschieht im Fall des Exits?
Die Laufzeit für die stille Beteiligung ist auf höchstens sieben Jahre angelegt. Als Exit gilt ein vollständiger oder teilweiser Verkauf des Unternehmens, die Veräußerung wesentlicher betriebsnotwendiger Vermögenswerte oder ein Börsengang. Ziel ist dabei natürlich eine Gewinnerzielung. Dazu eine simple Beispielrechnung: Hat ein Co-Investor anfangs 250.000 Euro Risikokapital gegeben und durch den Exit 500.000 Euro eingenommen, hat sich sein Einsatz verdoppelt. Für den Corona Recovery Fonds gilt dasselbe Prinzip, er würde also bei 500.000 Euro Investment 1 Million Euro zurückbekommen. Sollte sich innerhalb der sieben Jahren nicht der geeignete Zeitpunkt für einen Exit ergeben, kann die Laufzeit der stillen Beteiliging um bis zu drei Jahre verlängert werden. Bleibt der Exit aus, muss das Startup den Förderbetrag zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das Recht, sich zwischendurch aus dem Vertrag rauszukaufen, besteht nicht.
Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Auch wenn die IFB Innovationsstarter GmbH versucht hat, das Antragsverfahren so unkompliziert wie möglich zu halten, lässt es sich nicht mal so nebenbei abhandeln. Neben dem Antragsformular benötigt der CRF neun Anlagen. Eine Reihe davon besteht aus genormten Formularen, die man sorgfältig ausfüllen sollte, um den Prüfungsprozess zu beschleunigen. Der Nachweis eines Co-Investors ist zwar ein gutes Indiz für die Erfolgschancen eines Unternehmens, garantiert aber noch keine Bewilligung. Ein Kriterium kann Art und Umfang des Engagements sein. Wandeldarlehen werden zum Beispiel als Co-Investment akzeptiert, stille Beteiligungen nicht gerade bevorzugt.
Wie spielen der Corona Recovery Fonds und die Startup-Förderung des BMWi zusammen?
Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet Förderprogramme für Startups. Eines davon ist bekannt unter dem Namen „Säule II“. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. Der Corona Recovery Fonds ist die Säule II für Hamburg.
Wann sollte ich meinen Antrag einreichen?
So schnell wie möglich! Die Antragsfrist für den CRF läuft zwar noch bis zum 30. November 2020, es empfiehlt sich aber nicht, bis so kurz vor Weihnachten zu warten. Die Bearbeitung könnte sich dann unnötig verzögern. Wer alle Kriterien erfüllen und dokumentieren kann, erhält im Idealfall schon einen Monat nach Antragseingang sein Geld. Bisher haben sich 14 Unternehmen beworben. Der Corona Recovery Fonds umfasst ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 50 Millionen Euro, da ist also noch genug im Topf!