ZENK gibt Food-Startups Recht
SPONSORED POST Guter Rat ist oft teuer, zumindest, wenn es um Rechtsberatung geht. Viele Gründerinnen und Gründer scheuen deshalb den Gang zum Anwalt, auch wenn ihnen juristische Hilfe viel Ärger ersparen könnte. Die auf Lebensmittelrecht spezialisierte Kanzlei ZENK bietet daher für überschaubares Geld auf Food-Startups zugeschnittene Workshops an, die die wichtigsten Fragen beantworten. Und wer sich für das ZENK LEGAL MENTORING PROGRAMM qualifiziert, bekommt ein halbes Jahr lang intensive rechtliche Unterstützung.
Die unabhängige Wirtschaftskanzlei ZENK, von drei Juristen gleich nach ihrem Studium gegründet, existiert seit Anfang der 1970er Jahre. In den 80ern kamen Rechtsexperten von Unilever hinzu und brachten ihr Fachwissen aus dem Lebensmittelrecht ein, sowie aus anderen juristischen Bereichen, die für die Branche relevant sind. Hier liegt der Ursprung für den Status von ZENK als eine der führenden Kanzleien Deutschlands für die Lebensmittelindustrie. Die Liste der vertretenen namhaften Unternehmen, zu denen auch Handelsriesen zählen, ist entsprechend lang.
ZENK möchte sein Know-how aus der Lebensmittelbranche mit Startups teilen
Gern möchte das Team sein in Jahrzehnten angesammeltes Know-how auch an eine Klientel weitergeben, die sich einen Topanwalt normalerweise nicht leisten kann: Startups. Viele Gründerinnen und Gründer bringen zwar enormes Fachwissen mit, wenn es um IT, BWL oder Marketing geht. Juristische Kenntnisse sind bei Startups aber eher Mangelware. Bei unserem Food Innovation Camp am 20. Mai waren die beiden Workshops von ZENK deshalb gut besucht. Dort erklärten die Anwälte Dr. Stefanie Hartwig und Dr. Bastian Schmidt-Vollmer unter anderem, worauf beim Einstieg von Investoren zu achten sei.
Die positive Botschaft: Wer sich auf eine Finanzierung einlässt, begibt sich damit nicht automatisch in ein Abhängigkeitsverhältnis, das einem kaum noch Spielraum bietet. Seriöse Investoren setzen vor allem auf Menschen, denen sie etwas zutrauen und deshalb so viel Kontrolle wie möglich überlassen. Die rechtlichen Grundvoraussetzungen sollten allerdings stimmen. Um die geht es in dem ersten von vier weiteren Workshops, die ZENK allen Interessierten anbietet. „Starting up correctly“ lautet das Motto am 13. Juni. Hier erhaltet ihr Informationen über die geeignetste Gesellschaftsform, Haftungsrisiken, den ersten Gesellschaftervertrag und einige Dinge mehr, die nicht nur für die Food-Branche von wesentlicher Bedeutung sind.
Workshops thematisieren die Tücken der Lebensmittelbranche
Branchenspezifischer wird es dann beim Workshop zur „Pflichtkennzeichnung“ am 27. Juni. Hier steckt der Teufel oft im Detail und eine fehlerhafte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben kann teuer zu stehen kommen. Ähnliches gilt für die Themen „Werbung“ (10. Juli) und „Health & Nutrition Claims“ (8. August). In allen Fällen geht es darum, was deklariert werden muss und was gesagt werden darf. Gerade bei Lebensmitteln wird gern mit Begriffen geworben, die grenzwertig sind oder schlichtweg verboten. Beispielsweise können Gesundheitsversprechungen schnell zu Abmahnungen oder gar zu einem Vertriebsstopp führen.
Heikel sind auch Herkunftsbezeichnungen, die in die Irre führen könnten. Das würde zum Beispiel für ein explizit als solches angepriesenes „Original Hamburger Bier“ gelten, das tatsächlich in Bayern gebraut wird. Ein weiteres Risiko gerade für innovative Startups birgt die Novel-Food-Verordnung der EU. Sie besagt, dass Produkte, die bisher nicht zur üblichen Ernährung gehörten, erst eine Unbedenklichkeitsprüfung durchlaufen müssen. Das können durchaus auch Lebensmittel sein, die in anderen Teilen der Welt längst zur Grundversorgung gehören. Diese Tatsache mag Produzenten dazu veranlassen, über die Verordnung hinwegzusehen und mit dem Vertrieb einfach mal loszulegen. Aber: „Man fährt nur so lange bei Rot über die Ampel, bis man erwischt wird“, wie es Dr. Schmidt-Vollmer formuliert.
Ein Mentoringprogramm bietet umfassende Beratung
Alle vier Workshops sind so konzipiert, dass sie den Teilnehmern reichlich Gelegenheit für individuelle Nachfragen bieten. Eine komplette und alle Fragen ein für alle Mall klärende Rechtsberatung können sie aber selbstverständlich nicht ersetzen. Das sieht bei dem ZENK LEGAL MENTORING PROGRAM schon etwas anders aus. Für ein Gründerteam pro Jahr bietet die Kanzlei diesen weitgehend kostenfreien Service an. Ein sechsmonatiges Mentoringprogramm und der Zugang zu den wesentlichen rechtlich relevanten Dokumenten sind auf jeden Fall inklusive. Bei besonderen Fällen, etwa einer Finanzierungsrunde oder einem Gerichtsverfahren, gelten vergünstigte Stundensätze für den Rechtsbeistand.
Für das Programm bewerben können sich bis zum 30. August alle Unternehmen aus derFood-Branche mit Sitz in Deutschland, die nicht älter als drei Jahre sind und in spätestens zwei Jahren eine Finanzierungsrunde planen. Unter allen Bewerbern erhalten drei die Chance, sich bei ZENK in Hamburg im Pitch zu präsentieren, und bekommen noch am selben Tag die Entscheidung mitgeteilt. Alle weiteren Informationen zu den Workshops und zum Mentoringprogramm findet ihr hier.